Wegweiser

Wir haben hier diverse Informationen für alle Eltern von Kindern in Lilienthal zusammen gestellt – bei weiteren Fragen könnt ihr uns natürlich gerne kontaktieren.

Allgemeine Informationen

Für die Vergabe der Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten ist die Gemeinde Lilienthal zuständig. Es muss zunächst eine Anmeldung des Kindes bei der Gemeinde eingehen, um einen Platz zu beantragen.

Die Vergabe von Betreuungsplätzen innerhalb der Kindertagespflege (z.B. Tagesmütter/-väter) erfolgt in Eigenregie durch die Eltern. Eine Kostenbeteiligung oder -bezuschussung sowie alle weiteren Fragen obliegen dem Landkreis Osterholz.

Alle Kinder, die durch externe Angebote (z.B. Kindertagespflege) betreut werden, gelten als versorgt, d.h. es kann kein weiterer Betreuungsplatz innerhalb der Gemeinde Lilienthal beantragt werden.