Heute (04.03.2015) hat der Bund den 5. Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) beschlossen. Innerhalb dieses Berichts wird erstmalig nach Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz die Betreuungssituation in Deutschland bewertet.
Interessant ist u.a. der Bericht einer Elternbefragung in 93 Kommunen – hier wird als Ergebnis wiedergegeben, dass der Betreuungsbedarf nicht nur zwischen den Bundesländern sondern selbst innerhalb einer Kommune stark variieren kann und für die Erfüllung des Rechtsanspruchs nicht die Durchschnittsquote (derzeit ~32%) herangezogen werden darf. Zitat: „Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass sich die Planung und Steuerung des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren nicht vorwiegend am Betreuungsbedarf auf Bundes- oder Landesebene ausrichten sollte. Um ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, müssen regionale Unterschiede und der spezifische Bedarf der vor Ort lebenden Familien berücksichtigt werden.“, Quelle: FÜNFTER BERICHT ZUR EVALUATION DES KINDERFÖRDERUNGSGESETZES
Zudem wird in dem Bericht darauf hingewiesen, dass es eine große Differenz zwischen dem Betreuungsbedarf der Eltern mit U3-Kindern und der tatsächlichen Betreuungsquote gibt. Bei einjährigen Kindern beträgt die Differenz zwischen Betreuungsquote und -bedarf 17,6 Prozentpunkte und bei Kindern im Alter von zwei bis unter drei Jahren beträgt sie 12,7 Prozentpunkten (bezogen auf die westlichen Bundesländer). Dies zeigt uns, dass die Gemeinde Lilienthal in der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze keine „Sonderform“ sind, sondern die Problematik durchweg in ganz Deutschland ebenso bekannt ist und auftritt.
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